Die Heiligen-Geist-Kapelle


Die Heiligen-Geist-Kapelle zu Uelzen wurde Anfang des 14.Jahrhunderts errichtet und1321 geweiht. Sie war das Herzstück des angegliederten Heiligen-Geist-Hospitals, das in zahlreichen deutschen Städten des Mittelalters exestierte. Der Name erklärt sich aus der Lehre der Kirche im Mittelalter.

Danach wird der Heilige Geist als Träger der Gaben der Barmherzigkeit angesehen. Aufgenommen wurde Arme und Bedürftige. Den Dienst im Hospital versahen Beginen-Schwestern. Diese lebten nach den Ordensregeln des Heiligen Franziskus. Nach der Reformation 1527 wurde aus der klösterlichen Stiftung ein Alt-Frauen-Heim.1966 hat die Heiligen-Geist-Stiftung am Stadtwald im Westen der Stadt ein modernes Altenheim mit 73 Heimplätzen davon 20 Pfegeplätze,errichtet 1476 wurde dem einfachen Kapellenhaus eine durch Fußstaffeln gegliederte Fassade vorgeblendet und durch den Chorbau mit fünf Fenstern erweitert, in die 1890 die wertvollen Glasgemälde, aus der St.-Viti-Kapelle, die zum Lepra-Hospital, das einst vor dem Lüneburger Tor stand, eingesetzt wurden.

Der Stifter des St.-Viti-Kapelle war Propst Rupertus von Nortlo. 1412 wurde die dazugehörige Kapelle geweiht. Das Bild ihres Stiftes befindet sich in der zweiten Fensteröffnung von links. Es zeigt ihn als knieenden Priester, der das Modell der von ihm gestifteten Kapelle darbietet. Die Glasmalereien sind Anfang des 15.Jahrhunderts zur Zeit der Kapellenweihe entstanden und gingen möglicherweise aus einer Lüneburger Werkstatt hervor. Der gotische Flügelaltar aus dem Anfang des 16.Jahrhunderts ist wahrscheinlich eine Arbeit aus einer Lübecker Werkstatt. Im Mittelfeld sehen wir Maria mit dem Kinde als Himmelskönigin auf einer Mondsichel, flankiert links von demApostel Johannes und rechts den Heiligen Nikolaus, der einem Armen Almosen gibt.

Im linken Seitenflügel sind Petrus und Paulus dargestellt, unterhalb die Heiligen und Ärzte Cosmas und Damian gemeinsam mit dem Heiligen Franziskus. Der rechte Seitenflügel zeigt oben die Heiligen Sebaldus und Stephanus, im Feld darunter die Heiligen Agnes und Margarete. Die mit Renaissance-Architekturformen bemalte Kanzel stammt aus dem späten 16.Jahrhundert.
Die Geschichte der Stiftung zum Grossen-Heiligen-Geist
Eine Stiftungsurkunde existiert nicht, doch die erste urkundliche Erwähnung liegt für den 25.März 1321 vor "der Knappe Ulrich von Römstedt" der "Kapelle zum Heiligen Geist in Uelzen ein Getreidemaß für 40 Mark Lünburgisch(zur dauernden Rente) verkauft ". Im folgenden Jahr 1322 beurkundete der Probst Raven in Uelzen als Archidiakon und Pleban als solcher hatte er das Patronat über die Kapelle inne- mit dem rector in spiritualibus die vereinbarte Gottesdienstordnung in der Kapelle und die Verteilung der Einkünfte: Alljährlich sollten 24 Silberpfennige aus den Einkünften an bedürftige Personen ausgeteilt werden. Es wird weder ein fester Zeitpunkt festgelegt, noch ein bestimmter Personenkreis oder Verwendungszweck.


Doch von jeher war es Anliegen und Aufgabe der Stiftung ,Alte und Bedürftige zu betreuen. Darauf zielen die 13 Urkunden der Stadt Uelzen ab, die von 1321 bis 1333 den Erwerb von Getreideernten für die Kapelle betreffen. Es waren entscheidenden Gründungsjahre der Stiftung zum Großen Heiligen Geist. Die Zuwendung für die Bedürftigen modifizierten sich im Laufe der Zeit so, das nun auch ein Einkaufsgeld für die Prövnerinnen, die aufgenommen wurden, gezahlt werden sollte.. Im 18 Jahrhundert waren es beträchtliche 40 Reichstaler. Am 17. Mai 1774 wurde ein Verordnung erlassen, um dem enormen Andrang der Stellenbesetzung entgegen zu wirken. Diese Verordnung besagte, daß die Prövnerin mindestens das 24 Lebensjahr vollendet haben mussten. Bei einem Wiederaustritt würde jeder Rechtsanspruch auf das Einkaufsgeld entfallen.

Im Jahre 1878 wurde die Führung der Hospitäler, Großer Heiliger Geist, Kleiner Heiliger Geist und St.Viti der Königlichen Landdrosterei untergeordnet, die die Verwaltung regelte. Demzufolge soll das Hospital ebenso der Aufnahme von Witwen und unverheirateten Frauen dienen. Diese Einrichtung war im Zeichen der Sozialgesetzgebung des 19 Jahrhunderts wieder auf die Absicht der früheren Jahrhunderte zurückzuführen. Das heißt, es wurden wieder bedürftige Personen aufgenommen
Und natürlich mußte die Kapelle selbstständig gepflegt, durch Baumaßnahmen gesichert und auch erweitert werden.

Skizze